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Saisonarbeit: EU-Arbeitskräfte anmelden, Maschinenring vernetzt
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben am 02. April ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel ist es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.
Insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf zahlreiche Arbeitskräfte angewiesen. Viel konnte hier durch die Vermittlung von Helfern aus dem Inland sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen bereits erreicht werden. Zusätzlich seien die Betriebe laut BMEL aber auf Erntehelfer gerade aus dem Ausland angewiesen.
Rund 20.000 Arbeitskräfte waren bis zum aktuellen Einreisestopp nach Deutschland eingereist. Bis Ende Mai werden etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt. Die eng begrenzten Ausnahmen gelten nur unter strengen Voraussetzungen, die zur Sicherstellung des Infektionsschutzes der Bevölkerung mit dem Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt sind. Die Anzahl ausländischer Saisonarbeitskräfte wird auf das notwendige Maß beschränkt.
Saisonarbeit: Diese Maßnahmen gelten jetzt
Bundesagrarministerin Julia Klöckner: "Um die Verbraucher auch während der Corona-Pandemie mit ausreichend und hochwertigen heimischen Lebensmitteln zu versorgen, sind die Landwirte auf die Mitarbeit ausländischer Saisonarbeitskräfte angewiesen – das sind Fachkräfte auf ihrem Gebiet. Das Robert-Koch-Institut hat für Einsatz und Unterbringung Regeln erarbeitet. Die Einhaltung muss vor Ort kontrolliert werden."
Bundesinnenminister Horst Seehofer: "Die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes treffen unsere Bevölkerung hart. Das gilt auch für die Wirtschaft und die Landwirtschaft. Heute ist es uns gelungen, einen Weg zu finden, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Sicherung der Ernten miteinander in Einklang zu bringen. Mein Haus hat in enger Abstimmung mit allen Beteiligten Regelungen erarbeitet, die nun zügig umgesetzt werden."
Im Einzelnen haben die Minister folgende Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter und Saisonarbeitskräfte vereinbart:
- Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards ausgewählt.
- Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen.
- Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen (keine stundenlangen Busreisen durch Europa aus Infektionsschutzgründen). Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauerverbänden die entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt (keine Einzelanreise).
- Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
- Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen.
- Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen.
Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden. Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das gesamte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.
Saisonarbeiter: Maschinenring vernetzt
Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 23. März die Online-Plattform www.daslandhilft.de an den Start gebracht. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Über eine regionale Suche finden Landwirte und Helfer zusammen.
Es werden keine Registrierungs- oder Vermittlungsgebühren erhoben. Ziel ist eine schnelle, kostenlose sowie vor allem zuverlässige Hilfe und Vermittlung von Menschen, die Hilfe brauchen und die Hilfe bieten.
"Durch die umfangreichen Schließungen von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben können viele Menschen gerade nicht arbeiten. Auch wenn alle Betriebe und die Politik bemüht sind, ist heute schon klar, dass viele Menschen in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen Probleme bekommen werden. Gleichzeitig fehlen in der Landwirtschaft tausende Arbeitskräfte, weil wichtige Saisonarbeiter aus der EU wahrscheinlich ausfallen werden. Wir müssen hier alle Kräfte bündeln und die Menschen zusammenbringen", erklärt der Präsident der Maschinenringe Leonhard Ost.
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