.

Zulassungen wurden widerrufen

Nachdem die Europäische Kommission entschieden hat, die Genehmigungen für Isoproturon und Triasulfuron als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nicht zu erneuern, wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassungen dieser Wirkstoffe zum 30. September 2016 widerrufen. Isoproturon wurde nach dem EU-Chemikalienrecht als karzinogen der Kategorie 2 eingestuft, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit schlägt zusätzlich eine Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 2 vor. Außerdem liegt bei Isoproturon ein nicht akzeptables Risiko von Einträgen in das Grundwasser vor. Betroffen sind Pflanzenschutzmittel wie Protugan, Isofox, Herbaflex, Arelon Flüssig oder Zoom. Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist für Lagerbestände bis zum 30. März 2017 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. September 2017. Nach dem Ende der Aufbrauchfrist unterliegen die Pflanzenschutzmittel der Beseitigungspflicht.

.

Zurück